Обнаружено 13.03.2026 в 14:48
Кастомный анализ
AI-анализ изменений
Добавлено уточнение о возможности продления переходного периода до семи месяцев, если завершение процесса перехода технически невозможно.
Обновление связано с добавлением информации о правах клиентов в соответствии с EU Data Act, включая право на переход к другому провайдеру и право на удаление данных.
Diff изменений
Анализируемый период: 2026-01-01 — 2026-03-10 ПОЯВИЛОСЬ ЗА ПЕРИОД: - Aktualisiert: 17. Dezember 2025 - Dieser Nachtrag im Zusammenhang mit der EU-Datenverordnung („Nachtrag“) regelt alle Wechsel- und Löschanfragen, die ein Kunde gemäß der EU-Datenverordnung (Verordnung (EU) 2023/2854 – „Data Act“) in Verbindung mit den Diensten von Klaviyo stellt. Für die Zwecke dieses Nachtrags bezieht sich der Begriff „Kunde“ auf einen „EU-Kunden“, d. h. einen Kunden, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EU/EWR) registriert ist. - wenn der Abschluss des Wechselprozesses innerhalb des Übergangszeitraums technisch nicht möglich ist, kann jede Partei den Übergangszeitraum wie folgt verlängern:Klaviyo wird den Kunden innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Ausübung des Wechselrechts informieren, wenn der Wechsel technisch nicht durchführbar ist, und einen alternativen Übergangszeitraum von maximal sieben (7) Monaten festlegen.Der Kunde kann den Übergangszeitraum verlängern, indem er Klaviyo schriftlich über die technische Unmöglichkeit informiert und eine zusätzliche Frist angibt, die für die Lösung des Problems angemessen ist. Der Übergangszeitraum darf jedoch nicht über das Ende der in der jeweiligen Dienstbestellung festgelegten Abonnementlaufzeit hinausgehen. Falls Klaviyo dies verlangt, muss der Kunde eine Dienstbestellung erteilen, die den verlängerten Übergangszeitraum abdeckt. Klaviyo wird den Kunden innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Ausübung des Wechselrechts informieren, wenn der Wechsel technisch nicht durchführbar ist, und einen alternativen Übergangszeitraum von maximal sieben (7) Monaten festlegen. ИСЧЕЗЛО ЗА ПЕРИОД: - Dieser Nachtrag im Zusammenhang mit der EU-Datenverordnung („Nachtrag“) regelt alle Wechsel- und Löschanfragen, die ein Kunde gemäß der EU-Datenverordnung (Verordnung (EU) 2023/2854 – „Data Act“) in Verbindung mit den Diensten von Klaviyo stellt. Für die Zwecke dieses Nachtrags bezieht sich der Begriff „Kunde“ auf einen „EU-Kunden“, d. h. einen Kunden, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EU/EWR) registriert ist. - wenn der Abschluss des Wechselprozesses innerhalb des Übergangszeitraums technisch nicht möglich ist, kann jede Partei den Übergangszeitraum wie folgt verlängern: Klaviyo wird den Kunden innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Ausübung des Wechselrechts informieren, wenn der Wechsel technisch nicht durchführbar ist, und einen alternativen Übergangszeitraum von maximal sieben (7) Monaten festlegen. ИЗМЕНИЛОСЬ ЗА ПЕРИОД: - [1.1 → 1.1Übersicht.][~~ ~~][~~Übersicht.~~] Der Kunde kann die Nutzung der Dienste mit einer Frist von zwei (2) Monaten („Data Act-Kündigungsfrist“) schriftlich gegenüber Klaviyo kündigen und eines oder mehrere der folgenden Rechte ausüben: - (a) zu einem alternativen Drittanbieter oder seiner eigenen On-Premise-Infrastruktur zu wechseln und seine Kundendaten dorthin zu migrieren (das „Wechselrecht“); [oder → oder] - [1.2 → 1.2Wechselprozess.][~~ ~~][~~Wechselprozess.~~] Wenn der Kunde sein Wechselrecht ausübt: - 1.3 Löschanfragen. Macht der Kunde von seinem Recht auf Löschung Gebrauch, wird Klaviyo die Kundendaten innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Ablauf der Data Act-Kündigungsfrist löschen, sofern geltende Gesetze nichts anderes [vorschreiben. → vorschreiben.] - 2.1 Pflichten von Klaviyo. Wenn ein Kunde sein Wechselrecht ausübt, wird [Klaviyo: → Klaviyo:] - (i) die Kontinuität der Dienste während des gesamten Wechselprozesses [aufrechterhalten; → aufrechterhalten;] - (iii) Exporttools zur eigenständigen Datenextraktion bereitstellen, die den Zugriff auf Kundendaten in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format [ermöglichen; → ermöglichen;] - (iii) den Kunden während des Wechselprozesses angemessen [unterstützen; → unterstützen;] - (iv) Informationen über alle bekannten Risiken für die Kontinuität der Dienste während des Wechselprozesses auf Seiten von Klaviyo bereitstellen; [und → und] - 4. [Beendigungsgebühren. → Beendigungsgebühren.]
Dieser Nachtrag im Zusammenhang mit der EU-Datenverordnung („Nachtrag“) regelt alle Wechsel- und Löschanfragen, die ein Kunde gemäß der EU-Datenverordnung (Verordnung (EU) 2023/2854 – „Data Act“) in Verbindung mit den Diensten von Klaviyo stellt. Für die Zwecke dieses Nachtrags bezieht sich der Begriff „Kunde“ auf einen „EU-Kunden“, d. h. einen Kunden, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EU/EWR) registriert ist. wenn der Abschluss des Wechselprozesses innerhalb des Übergangszeitraums technisch nicht möglich ist, kann jede Partei den Übergangszeitraum wie folgt verlängern: Klaviyo wird den Kunden innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Ausübung des Wechselrechts informieren, wenn der Wechsel technisch nicht durchführbar ist, und einen alternativen Übergangszeitraum von maximal sieben (7) Monaten festlegen. 1.1 Übersicht. Der Kunde kann die Nutzung der Dienste mit einer Frist von zwei (2) Monaten („Data Act-Kündigungsfrist“) schriftlich gegenüber Klaviyo kündigen und eines oder mehrere der folgenden Rechte ausüben: (a) zu einem alternativen Drittanbieter oder seiner eigenen On-Premise-Infrastruktur zu wechseln und seine Kundendaten dorthin zu migrieren (das „Wechselrecht“); oder 1.2 Wechselprozess. Wenn der Kunde sein Wechselrecht ausübt: 1.3 Löschanfragen. Macht der Kunde von seinem Recht auf Löschung Gebrauch, wird Klaviyo die Kundendaten innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Ablauf der Data Act-Kündigungsfrist löschen, sofern geltende Gesetze nichts anderes vorschreiben. 2.1 Pflichten von Klaviyo. Wenn ein Kunde sein Wechselrecht ausübt, wird Klaviyo: (i) die Kontinuität der Dienste während des gesamten Wechselprozesses aufrechterhalten; (iii) Exporttools zur eigenständigen Datenextraktion bereitstellen, die den Zugriff auf Kundendaten in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format ermöglichen; (iii) den Kunden während des Wechselprozesses angemessen unterstützen; (iv) Informationen über alle bekannten Risiken für die Kontinuität der Dienste während des Wechselprozesses auf Seiten von Klaviyo bereitstellen; und 4. Beendigungsgebühren.
Aktualisiert: 17. Dezember 2025 Dieser Nachtrag im Zusammenhang mit der EU-Datenverordnung („Nachtrag“) regelt alle Wechsel- und Löschanfragen, die ein Kunde gemäß der EU-Datenverordnung (Verordnung (EU) 2023/2854 – „Data Act“) in Verbindung mit den Diensten von Klaviyo stellt. Für die Zwecke dieses Nachtrags bezieht sich der Begriff „Kunde“ auf einen „EU-Kunden“, d. h. einen Kunden, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EU/EWR) registriert ist. wenn der Abschluss des Wechselprozesses innerhalb des Übergangszeitraums technisch nicht möglich ist, kann jede Partei den Übergangszeitraum wie folgt verlängern:Klaviyo wird den Kunden innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Ausübung des Wechselrechts informieren, wenn der Wechsel technisch nicht durchführbar ist, und einen alternativen Übergangszeitraum von maximal sieben (7) Monaten festlegen.Der Kunde kann den Übergangszeitraum verlängern, indem er Klaviyo schriftlich über die technische Unmöglichkeit informiert und eine zusätzliche Frist angibt, die für die Lösung des Problems angemessen ist. Der Übergangszeitraum darf jedoch nicht über das Ende der in der jeweiligen Dienstbestellung festgelegten Abonnementlaufzeit hinausgehen. Falls Klaviyo dies verlangt, muss der Kunde eine Dienstbestellung erteilen, die den verlängerten Übergangszeitraum abdeckt. Klaviyo wird den Kunden innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Ausübung des Wechselrechts informieren, wenn der Wechsel technisch nicht durchführbar ist, und einen alternativen Übergangszeitraum von maximal sieben (7) Monaten festlegen. 1.1Übersicht. Der Kunde kann die Nutzung der Dienste mit einer Frist von zwei (2) Monaten („Data Act-Kündigungsfrist“) schriftlich gegenüber Klaviyo kündigen und eines oder mehrere der folgenden Rechte ausüben: (a) zu einem alternativen Drittanbieter oder seiner eigenen On-Premise-Infrastruktur zu wechseln und seine Kundendaten dorthin zu migrieren (das „Wechselrecht“); oder 1.2Wechselprozess. Wenn der Kunde sein Wechselrecht ausübt: 1.3 Löschanfragen. Macht der Kunde von seinem Recht auf Löschung Gebrauch, wird Klaviyo die Kundendaten innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Ablauf der Data Act-Kündigungsfrist löschen, sofern geltende Gesetze nichts anderes vorschreiben. 2.1 Pflichten von Klaviyo. Wenn ein Kunde sein Wechselrecht ausübt, wird Klaviyo: (i) die Kontinuität der Dienste während des gesamten Wechselprozesses aufrechterhalten; (iii) Exporttools zur eigenständigen Datenextraktion bereitstellen, die den Zugriff auf Kundendaten in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format ermöglichen; (iii) den Kunden während des Wechselprozesses angemessen unterstützen; (iv) Informationen über alle bekannten Risiken für die Kontinuität der Dienste während des Wechselprozesses auf Seiten von Klaviyo bereitstellen; und 4. Beendigungsgebühren.